Strukturierter Umgang mit dem digitalen Erbe
Mit dem Tod eines Menschen endet nicht automatisch dessen digitale Präsenz. Benutzerkonten, Online‑Profile, Cloud‑Speicher, E‑Mail‑Postfächer sowie lokal gespeicherte Daten auf Endgeräten bestehen häufig fort und enthalten personenbezogene, vertrauliche oder schutzwürdige Informationen.
Für Erben, Angehörige oder sonstige Berechtigte stellt der Umgang mit diesem digitalen Nachlass eine organisatorisch, technisch und rechtlich anspruchsvolle Aufgabe dar. Neben der Vielzahl an Online‑Diensten sind oftmals auch physische IT‑Systeme betroffen, zu deren Inhalt und Zustand keine vollständige Übersicht besteht.
Wir unterstützen bei der geordneten Erfassung, Sicherung, Verwaltung und – sofern gewünscht – datenschutzkonformen Löschung digitaler Nachlassbestände, unter Berücksichtigung der vorliegenden Legitimationen und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Leistungsumfang
Übernahme und Untersuchung von Endgeräten
Auf Wunsch übernehmen wir physische Endgeräte aus dem Nachlass, insbesondere:
- Desktop‑PCs und Workstations
- Laptops und Notebooks
- Tablets
- Mobiltelefone und Smartphones
- Externe Speichermedien
Die Geräte werden technisch geprüft und gesichert, um vorhandene Datenbestände strukturiert auslesen und bewerten zu können. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Bevollmächtigung bzw. Berechtigung.
Datensichtung und -sicherung
Gemeinsam mit den Berechtigten wird festgelegt, welche Daten:
- dauerhaft aufbewahrt oder archiviert werden sollen
- an Rechtsnachfolger zu übergeben sind
- aus rechtlichen oder persönlichen Gründen zu sichern sind
Die Datensicherung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar auf geeigneten Datenträgern oder vereinbarten Speichermedien. Eine inhaltliche Bewertung oder Auswertung der Daten erfolgt nicht.
Datenlöschung und Datenvernichtung nach BSI‑Standards
Nicht mehr benötigte Datenbestände werden nach vorheriger Freigabe durch die Berechtigten fachgerecht und nach anerkannten technischen Standards gelöscht.
Die Löschung bzw. Datenvernichtung erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), insbesondere unter Berücksichtigung:
- geeigneter Löschverfahren für logische Datenträger
- vollständiger und irreversibler Datenentfernung
- Trennung zwischen zu sichernden und zu löschenden Daten
Soweit vereinbart, kann die Durchführung dokumentiert werden.
Identifikation und Schließung digitaler Konten
Ergänzend unterstützen wir bei der Ermittlung und Abwicklung digitaler Konten und Online‑Dienste, unter anderem:
- E‑Mail‑ und Cloud‑Dienste
- Soziale Netzwerke und Messaging‑Plattformen
- Online‑Mitgliedschaften, Nutzerprofile und Abonnements
Die Schließung und Löschung erfolgt entsprechend den jeweiligen Plattformrichtlinien und den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Rechtlicher Rahmen und Verantwortlichkeiten
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage gültiger Bevollmächtigungen, Erbnachweise oder sonstiger geeigneter Legitimationen. Wir erbringen keine Rechtsberatung und treffen keine eigenständigen rechtlichen oder inhaltlichen Entscheidungen.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorgaben sowie mit höchster Vertraulichkeit und Sorgfalt.
Geordnete Abwicklung digitaler Nachlassangelegenheiten
Ein digitaler Nachlass umfasst heute sowohl Online‑Konten als auch lokal gespeicherte Daten auf physischen Geräten. Ein strukturierter, nachvollziehbarer und technisch sauberer Umgang schafft Klarheit, minimiert Risiken und entlastet die Berechtigten bei der Abwicklung.
Unser Service versteht sich als sachliche, zuverlässige und diskrete Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Verwaltung und dem Abschluss digitaler Angelegenheiten.
Wiederherstellung zur weiteren Nutzung
Auf Wunsch richten wir übernommene Endgeräte nach Abschluss der Datensicherung und Datenlöschung technisch wieder her, sodass eine erneute Nutzung möglich ist.
Dies kann unter anderem umfassen:
- Neuinstallation eines Betriebssystems
- Grundkonfiguration der Systemsoftware
- Übergabe des Gerätes in einem betriebsbereiten Zustand
Die Wiederherstellung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten des jeweiligen Geräts. Eine inhaltliche Datenübernahme erfolgt nur in dem zuvor ausdrücklich vereinbarten Umfang.
Vorbereitung und Unterstützung beim Geräteverkauf
Sofern gewünscht, unterstützen wir nach gesonderter Absprache auch bei der Vorbereitung eines Endgerätes für einen Weiterverkauf.
Dies beinhaltet insbesondere:
- vollständige und irreversible Datenlöschung
- Zurücksetzung auf einen neutralen, nutzbaren Ausgangszustand
- technische Grundprüfung der Funktionsfähigkeit
Eine Bewertung des Marktwerts, eine Verkaufsvermittlung oder eine rechtliche Prüfung von Verkaufsbedingungen ist nicht Bestandteil unserer Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Abgrenzung
Die Wiederherstellung oder Verkaufsvorbereitung begründet keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Geräts und ersetzt keine herstellerseitige Gewährleistung des Erwerbers.
